AVM-Newsletter Nr. 02
Mai 2003
DIES
IST EIN KOSTENLOSER INFO-BRIEF FÜR KUNDEN UND FREUNDE VON
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AVM-Seminare
Verlag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung
München GmbH
Wormser
Straße 1, 80797 München, Tel. 089 123 87 55, Fax 089 123 87 58 , info@avm-seminare.org
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SIE DIESEN INFO-BRIEF VERSEHENTLICH ERHALTEN HABEN ODER IHN NICHT MEHR BEZIEHEN
MÖCHTEN, KLICKEN SIE BITTE HIER. DANKE!
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Inhalt
1. Bundesinnenminister
Schily doch nicht zurückgetreten
2. Schwarzbuch BAT
3. Altersteilzeit
in der Privatwirtschaft
4. Midi-Jobber
5. Arbeitsrechtliche
Urteile
6. AVM-Seminare
im Mai 2003
Hallo
liebe Kunden und Freunde von AVM-Seminare,
hier der neueste AVM-Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Herzliche Grüße
1. Bundesinnenminister
Schily doch nicht zurückgetreten
Ruchloser geht es
kaum. Ausgerechnet am „Tag der Arbeit“, dem höchsten Feiertrag der
Arbeitnehmer, den nächsten „Brückentag“ vor Augen, ließ Hans-Wolff
Graf die Bombe hochgehen
und verbreitete als Deutsche Presseagentur getarnt die Falschmeldung, dass Bindesinnenminister Schily wegen des
von ihm mitzuverantwortenden Vergütungschaos im öffentlichen Dienst
zurückgetreten sei. Auch wenn er diese Meldung am 2. Mai brav zurückgenommen hat, ist es skandalös, über
eine Respektsperson Unwahrheiten zu verbreiten.
Fakt ist natürlich,
dass der Bundesinnenminister nicht zurückgetreten ist. Fakt ist aber auch, dass
der öffentliche Dienst sich nach wie vor ein Vergütungssystem für seine 4,3
Mio. Beschäftigten mit mehr als 48.000 Vergütungsstufen und
„Eingruppierungsmerkmalen“ „leistet“, das an Absurdität und Ungereimtheiten
weltweit durch nichts zu überbieten ist. Sie glauben mir nicht? Dann klicken
sie doch einfach mal auf www.avm-seminare.org/BATWAHNSINN.pdf. Sie werden Ihr „blaues
Wunder“ erleben - einen richtigen Alptraum.
2. Schwarzbuch
BAT
Eines der vielen
Vergütungssysteme des öffentlichen Dienstes in Deutschland, der
Bundes-Angestelltentarifvertrag, ist Gegenstand einer „Krankenakte
BAT“ , die ich mir erlaubt habe, in einem Schwarzbuch BAT zu
veröffentlichen. Neben zwei Aufsätzen von mir enthält diese kleine Schrift eine
Grafik von Evelyn Kugler zum Thema „Verdi Vereinte
Dienstleistungsknechte e.V.“ und einen sehr lesenswerten Aufsatz von Heribert
Fastenmeier, dem Personalleiter und stellvertretenden Geschäftsführer des Klinikum Ingolstadt
zum Thema „Rituale und Traditionen verhindern die Modernisierung der
Arbeitszeit im Krankenhaus“.
Das Buch wird am
17. Juli 2002 um 16.00 Uhr in Gauting offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt.
Anschließend gibt es einen kleinen Imbiss. Wenn Sie sich bis zum 10. Juli 2003 zu dieser Veranstaltung anmelden, sind sie herzlich dazu eingeladen.
3. Altersteilzeit
in der Privatwirtschaft
Mir liegen zwei
Anfragen über ein zusätzliches Seminar zum Thema „Altersteilzeit in der
Privatwirtschaft“ im Zeitraum Juni/Juli 2003 vor. Bitte sagen Sie mir Bescheid, wenn Sie an einem entsprechenden Seminar
(hausintern oder frei
ausgeschrieben) unter der Leitung von Herrn Peter Krohn Interesse haben.
4. Midi-Jobber
Seit Anfang April
2003 gibt es eine neue Art von Arbeitnehmern: die Midi-Jobber. Deren
Besonderheit ist, daß sie zwischen 400 und 800 Euro monatlich verdienen. Der
Arbeitgeber zahlt für diese Arbeitsverhältnisse den vollen Arbeitgeberanteil.
Der Arbeitnehmer braucht nur einen reduzierten Anteil zu zahlen. Die Höhe
dieses Anteils ist bei jedem Arbeitnehmer unterschiedlich - abhängig vom
Einkommen und von der Krankenkasse. Arbeitgeber, die sich die komplizierte
Rechnerei ersparen wollen , nutzen den Impulse-Online-Rechner unter www.impulse.de/midijobs.
5. Aktuelle
Urteile
Teilnehmer meiner Seminare „So beenden Arbeitgeber jedes
Arbeitsverhältnis“, „BAT AKTUELL 2003“
und „AKTUELLES ARBEITSRECHT 2003“ erhalten künftig eine CD mit Hinweisen auf
die wichtigsten aktuellen Urteile und - sofern
verfügbar -
entsprechenden Hyperlinks auf
Originalentscheidungen bzw. dazugehörige Pressemitteilungen.
Hier drei Beispiele
· Betriebsratsanhörung
vor der Kündigung
Ein Arbeitgeber,
der noch keine abschließende Stellungnahme seines Betriebsrats
erhalten hat, darf das Kündigungsschreiben bereits vor Ablauf der
siebentägigen Anhörungsfrist eine m Kurierdienst zum Zweck der
Zustellung übergeben. Voraussetzung ist allerdings, daß er
(theoretisch) noch die Möglichkeit hat, die Zustellung zu
verhindern, wenn ihm nach Ablauf der Anhörungsfrist doch noch eine
Stellungnahme des Betriebsrats zugehen sollte: BAG, Urteil vom 8. April 2003
- 2 AZR 515/02 -
· Außerordentliche
Kündigung wegen des Verdachts der Unterschlagung -
Zulässigkeit
verdeckter Videoüberwachung
Besteht
ein hinreichend konkreter Verdacht einer schweren gegen den Arbeitgeber
gerichteten Straftat, der nicht oder nur schwer mit anderen, das Persönlichkeitsrecht
der Arbeitnehmers wahrenden Mitteln geklärt werden kann, hat der
Arbeitgeber das Recht, sich Beweismittel mit einer versteckten Videokamera zu
beschaffen:
Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 -
· Frage nach der Schwangerschaft bei Bestehen
eines Beschäftigungsverbotes für die vereinbarte Tätigkeit
Ein
Arbeitgeber darf einen Arbeitsvertrag selbst dann nicht anfechten, wenn eine unbefristet eingestellte
Arbeitnehmerin die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft wegen
eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes zunächst nicht ausüben
kann :
Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 6. Februar 2003 - 2 AZR 621/01 -
6. Aktuelle Seminartermine im Mai 2003
05.05.03 Altersteilzeit im öffentlichen Dienst
06.-07.05.03 BAT AKTUELL 2003
12.-13.05.03 BAT AKTUELL 2003
14.05.03 Teilzeit - Befristung - Elternzeit
Appart Hotel München Heimgartenstraße
15.-16.05.03 So beenden Arbeitgeber jedes Arbeitsverhältnis
Appart Hotel München Heimgartenstraße
19.-20.05.03 So beenden Arbeitgeber
jedes Arbeitsverhältnis
21.-22.05.03 BAT AKTUELL 2003
Fähre "MS Prinsesse Ragnhild"
(Kiel-Oslo-Kiel)
Stadtführung Oslo im Preis inbegriffen!