BAT/TVöD aktuell 2008 kompakt
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Referent: Helmut P. Krause,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, München
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Alle für
den öffentlichen Dienst wichtigen Änderungen aus Rechtsprechung
und Gesetzgebung der Jahre 2007 und 2008 umfassend recherchiert,
konsequent zusammengefasst und spannend und leicht verständlich präsentiert.
Vorläufiges
Programm
Das
endgültige Programm wird, um eine möglichst hohe Aktualität
zu erreichen, vier Wochen vor Seminarbeginn festgelegt und an dieser Stelle
veröffentlicht.
Arbeitszeit
Teilzeitarbeit:
Welche konkreten betrieblichen Gründe berechtigen den Arbeitgeber
zur Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitarbeit?
Überstundenvergütung:
Was muss ein Arbeitnehmer darlegen und beweisen, der von seinem Arbeitgeber
die Vergütung von Überstunden fordert?
Rufbereitschaft:
Darf der Arbeitgeber bei der Anordnung von Rufbereitschaft Zeitvorgaben
zur Arbeitsaufnahme machen?
Bereitschaftsdienst:
Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?
Altersteilzeit:
Was tun bei Störfällen während der Altersteilzeit?
Aufstockungsbetrag:
Kann ein Aufstockungsbetrag auch unabhängig von Altersteilzeit
verlangt werden?
Schwerbehinderte
Menschen:
Hat ein schwerbehinderter Mensch Anspruch auf eine 5-Tage-Woche?
Betriebsübergang/Betriebsänderung
Unterrichtungspflichten:
Welche Unterrichtungspflichten ergeben sich aus der Änderung
des § 613a BGB beim Betriebsübergang?
Tarifbindung:
Ist ein Tarifvertrag nach einem Betriebsübergang dynamisch
anzuwenden, wenn der Rechtsvorgänger (nicht) tarifgebunden war?
Betriebsverfassungsgesetz:
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes
bei Betriebsänderungen?
Personalabbau:
Kann der bloße Personalabbau einer größeren Anzahl
von Arbeitnehmern eine mitbestimmungspflichtige Personalmaßnahme
sein?
Sozialplan:
Darf bei der Berechnung von Abfindungen in einem Sozialplan Erziehungsurlaub
anspruchsmindernd berücksichtigt werden?
Entgelt/Eingruppierung
Höherwertige
Tätigkeit:
Braucht ein öffentlicher Arbeitgeber für die vorübergehende
Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24
BAT weiterhin einen sachlichen Grund?
Betriebliche
Übung:
Kann bei einem Kreisverband des DRK der einen dem BAT entsprechenden
Tarifvertrag anwendet, eine betriebliche Übung entstehen?
Ortszuschläge:
Kann der Ausschluss der zeitanteiligen Kürzung der Unterschiedsbeträge
zwischen den Stufen des Ortszuschlags bei Ehegatten auch durch mehrere
Teizeitarbeitsverhältnisse erreicht werden?
Urlaubsgeld:
Darf der öffentliche Arbeitgeber den Urlaubsgeldanspruch kürzen,
wenn ein Arbeitnehmer während der Elternzeit nur in Teilzeit arbeitet?
Geltungsbereich
BAT(-O):
Hat ein Arbeitnehmer, der aus den alten in die neuen Bundesländer
zurückversetzt wird, einen Anspruch auf Weitergewährung der
BAT-Vergütung?
Schwerbehinderten-Vertrauensperson:
Steht einer Schwerbehinderten-Vertrauensperson für die Dauer der
Amtsperiode eine Zulage gemäß § 24 Abs. 1 BAT zu?
Einstellung/Vertragsgestaltung
Zustimmungsverweigerung:
Kann der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Einstellung per Telefax
verweigern?
Mitbestimmung:
Ist der Einsatz von Rote-Kreuz-Mitgliedern auf Rettungsfahrzeugen
mitbestimmungspflichtig?
Rückzahlungsklauseln:
Unter welchen Umständen sind Rückzahlungsklauseln für
Fortbildungskosten zulässig?
Krankenbezüge
Missbrauch
der Krankenbezüge:
Wie kann sich ein Arbeitgeber gegen missbräuchliche Inanspruchnahme
von Krankenbezügen wehren?
Kündigung
Kündigung
von Schwangeren:
Welche Rechte hat eine Schwangere, wenn ihre Mitteilung über die
Schwangerschaft auf dem Postweg verloren geht?
Kündigung
von schwerbehinderten Menschen:
Kann ausnahmsweise der Sonderkündigungsschutz bereits vor Antragstellung
beim Versorgungsamt eingreifen?
Freie
Mitarbeit:
Kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass ihm zur Vermeidung einer
betriebsbedingten Kündigung freie Mitarbeit angeboten wird?
Vorgezogene
Stellenbesetzung:
Kann ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt
kündigen, wenn er kurz zuvor freie Stellen in anderen Betrieben durch
Neueinstellungen besetzt hat?
Servicegesellschaft:
Darf ein Arbeitgeber Personal entlassen, dass nach Gründung
einer von ihm beherrschten Servicegesellschaft nicht mehr benötigt
wird?
Strafanzeige
gegen Vorgesetzte:
Wann darf ein Arbeitgeber auf Grund einer Strafanzeige gegen einen Vorgesetzten
ein Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen?
Kopftuch:
Ist das Tragen eines „islamischen Kopftuchs” während
der Arbeit zulässig?
Behinderte
Menschen:
Was muss der Arbeitgeber nach den Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes
beachten?
Mutterschutz:
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Änderung des Mutterschutzgesetzes?
Auflösungsantrag:
Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor einem Auflösungsantrag
nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KschG anhören?
Aufhebungsvertrag
Anfechtung:
Unter welchen Umständen kann ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag
anfechten, mit dem seine Probezeit verlängert wurde?
Erstattung
von Arbeitslosengeld:
Wie kann ein Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages
mit einem älteren Mitarbeiter die Erstattung von Arbeitslosengeld
gemäß § 147a SGB III vermeiden?
Was?
Das Seminar gibt Aufschluß darüber, was sich in Rechtsprechung
und Gesetzgebung für den öffentlichen Dienst in den Jahren 2006
bis 2007 geändert hat.
Wer?
Personalleiter und -sachbearbeiter, Mitarbeiter mit Führungsverantwortung,
Geschäftsführer sowie Betriebs- und Personalratsmitglieder.
Maximal 20 Teilnehmer.
Dauer
1 Tag
Vormittag 9:00-12:15 Uhr
Nachmittag 13:45-17:00 Uhr
Pausen 10:30 Uhr und 15:15 Uhr
Unterkunft?
Wenn Sie möchten, reservieren wir für Sie ein komfortables Zimmer
im Seminarhotel.
Wieviel?
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 430,- zzgl. 19% MwSt. Umfangreiche
Seminardokumentation, Mittagessen und Pausengetränke sind im Preis
enthalten.
Teilnehmer,
die bereits im Vorjahr an einem unserer Seminare teilgenommen haben,
erhalten einen Treuerabatt in Höhe von 10 %.
Melden
sich gleichzeitig zwei oder mehr Teilnehmer aus einem Unternehmen / aus
einer Einrichtung zu einem Seminar an, erhält jeder dieser Teilnehmer
einen Kollegenrabatt in Höhe von 10 %.
Die
Anmeldung kann bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei zurückgenommen
werden. Danach kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Was
noch?
Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse im Sinne von § 37 Abs.
6 BetrVG und § 46 Abs. 6 BPersVG.
Tipp!
Dieses Seminar führen wir auf Wunsch auch hausintern durch.
Nach zähen Verhandlungen haben es die Tarifvertragsparteien des
öffentlichen Dienstes wenigstens teilweise geschafft, Ihre verschiedenen
Tarifwerke zu entrümpeln.
Den letzten Stand der Verhandlungen präsentieren wir Ihnen in unseren
neuen Seminaren "Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des
Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund)"
und "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)".
Buchungen für hausinterne Seminare nehmen wir ab sofort entgegen.
Telefon: 089 1238755.
Frei ausgeschriebene Seminare zu TVÜ und TVöD bieten wir in München und Berlin an.
Diese
Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 15.05.2007
Wir beraten Sie bei der Auswahl frei ausgeschriebener
/ offener Seminare und Schulungen und bei der Konzeption von hausinternen
Seminaren / Inhouse-Seminaren zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen wie
Arbeitszeitmodelle, Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag,
Anfechtung, Befristung, Urlaub, Elternzeit, Teilzeit, Altersteilzeit,
Personalmanagement, ergebnisorientierte Vergütungssysteme. BAT, MTArb,
Sozialplan, Interessenausgleich, Gestaltung von Arbeitsverträgen,
Betriebsverfassungsrecht, kooperative Unternehmensführung ...
© Rechtsanwalt
Helmut P. Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Frühlingstr.
29 -
82178 Puchheim bei München - Tel. +49 (0)89-1238754 - fachanwalt-arbeitsrecht@seminare-arbeitsrecht.de
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