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Das neue Betriebsverfassungsgesetz
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Referent: Helmut P. Krause,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, München
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An einem Seminartag erfahren Sie, was die Neufassung des
Betriebsverfassungsgesetzes mit sich bringt.
Die im Jahr 2001 in Kraft getretene Änderung des Betriebsverfassungsetzes
wird erhebliche Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat
und Arbeitgeber haben.
Die einen loben das Gesetz als wichtigen Schritt zur Verbesserung der
Interessenvertretung für Arbeitnehmer in den Betrieben. Die anderen
sehen durch die Änderungen lediglich die Kosten gesteigert und die
Bürokratie erhöht.
In dieser Situation ist es wichtig, sich zunächst einmal mit den
Fakten der Gesetzesänderung auseinanderzusetzen.
Die Themenübersicht
Es werden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Anpassung der Betriebsratsstrukturen an geänderte
Verhältnisse
- Sparten- und Filialbetriebsräte
- unternehmenseinheitliche Betriebsräte
- Übergangsmandat des Betriebsrats bei Spaltungen
und Zusammenlegungen von Betrieben
- Erleichterung der Bildung von Betriebsräten
- Vereinfachtes Wahlverfahren
- Kündigungsschutz für die Initiatoren einer
Betriebsratswahl : Aufgabe des Gruppenprinzips
- Bestellung des Wahlvorstands durch den Gesamt- oder
Konzernbetriebsrat Einbeziehung besonderer Beschäftigungsformen
- Aktives Wahlrecht für Leiharbeitnehmer
- Berichtspflicht des Arbeitgebers über den Einsatz
externer Arbeitskräfte Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten
des Betriebsrates
- Absenkung der Arbeitnehmergrenzzahlen zur Bestimmung
der Betriebsratsgröße
- Erweiterung der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
- Teilfreistellungen
- Moderne Informations- und Kommunikationstechnik als
erforderliche Arbeitsmittel
- Bereitstellung von sachkundigen Auskunftspersonen durch
den Arbeitgeber
- Delegation von Beteiligungsrechten an Arbeitsgruppen
- Mitbestimmung bei der Versetzung von Betriebsratsmitgliedern
Erweiterung der Betriebsratsrechte bei Beschäftigungssicherung
und Qualifizierungsmaßnahmen
- erweitertes Mitbestimmungsrecht bei Berufsdbildungsmaßnahmen
- Bevorzugung befristet Beschäftigter bei der Besetzung
von Dauerarbeitsplätzen
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Gruppenarbeit
- Erweiterung des Mitbestimmungsrechts bei personellen
Einzelmaßnahmen und Betriebsänderungen
- Hinzuziehung von Beratern bei Betriebsänderungen
ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Einbindung des einzelnen Arbeitnehmers in die Betriebsverfassung
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Beratungspflicht durch den Betriebsrat
- Integration des betrieblichen Umweltschutzes in die
Betriebsverfassung
- Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats
bei Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
- Berichtspflicht des Arbeitgebers über Fragen des
betrieblichen Umweltschutzes
- Stärkung der Chancengleicheit von Frauen und Männern
im Betrieb
- Die neue Quotenregelung
- Neuregelung der Betriebsratsarbeit und der Teilnahme
an Schulungsveranstaltungen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
- Einführung von Frauenförderplänen
- Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- vereinfachtes Wahlverfahren
- Vergrößerung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis
Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb
- Thema auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen
- Zustimmungsverweigerungsrecht bei Einstellungen und
Versetzungen
Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der Praxis
der Teilnehmer. Nutzen Sie die Chance zum Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis!
Was?
Die Teilnehmer erfahren in komprimierter Form alle Gesetzesänderungen.
Sie werden in die Lage versetzt, die Änderungen kompetent in ihre
tägliche Praxis umzusetzen.
Wer?
Personalleiter und -sachbearbeiter, Betriebsratsmitglieder, Führungskräfte
mit Personalverantwortung, Geschäftsführer. Maximal 20 Teilnehmer.
Dauer?
1 Tag
Vormittag 9:00-12:15 Uhr
Nachmittag 13:45-17:00 Uhr
Pausen 10:30 Uhr und 15:15 Uhr
Wie?
Dieses Seminar führen wir auf Wunsch hausintern durch.Gerne senden
wir Ihnen ein individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittenes
Angebot zu.
Telefon: 089 123 87 55 - Telefax: 089 123 87 58 - info@avm-seminare.org
Was noch?
Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse im Sinne von § 37 Abs.
6 BetrVG und § 46 Abs. 6 BPersVG.
unverbindliche
Seminar-Vormerkung / Seminar-Anmeldung per Fax
Wir beraten Sie bei der Auswahl frei ausgeschriebener
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Betriebsverfassungsrecht, kooperative Unternehmensführung ...
Diese
Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 25.02.2005
© 2004/2005, Rechtsanwalt
Helmut P. Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Frühlingstr.
29 -
82178 Puchheim bei München - Tel. +49 (0)89-1238754 - fachanwalt-arbeitsrecht@seminare-arbeitsrecht.de
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