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Teilzeit - Befristung -
Elternzeit
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Referent: Helmut P. Krause,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, München
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Die Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit sind in der
Wirtschaft immer noch heftig umstritten. Häufig bedeutet der Einsatz
von Teilzeitkräften zumindest eine Erhöhung der Verwaltungskosten.
Dem gegenüber stehen Untersuchungen, die von einer Steigerung der
Effizienz von bis zu 15 % ausgehen. Insbesondere in den Niederlanden hat
man sehr gute Erfahrungen mit Teilzeitarbeit gemacht. Welche Regelungen
Sie heute beim Thema Teilzeitarbeit beachten müssen um Nachteile
zu vermeiden, erfahren Sie in diesem eintägigen Seminar.
Ein weiteres Themenfeld ist die Einschränkung der
Befristungsmöglichkeiten durch den Gesetzgeber. Sie erfahren, wie
Sie teuere Abfindungen durch wirksame Befristungen vermeiden. Zudem wird
erörtert, was sich beim Thema Erziehungsurlaub neben der neuen Bezeichnung
ab Januar 2001 geändert hat.
Die Themenübersicht
Teilzeitarbeit
- Das neue Gesetz über Teilzeitarbeit : Für
welche Arbeitgeber gilt das Gesetz?
- Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
- Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für
Teilzeitbeschäftigte
- Pflicht des Arbeitgebers zur Förderung der Teilzeitarbeit
- Anspruch des Arbeitnehmers auf Verkürzung oder
Verlängerung der Arbeitszeit
- Nach welchen Regeln wird die verkürzte bzw. verlängerte
Arbeitszeit verteilt?
- In welchen Fällen kann der Arbeitgeber die Reduzierung
der Arbeitszeit verweigern?
- Welche Rechte auf Aus- und Weiterbildung haben Teilzeitkräfte?
Kündigungsverbot bei Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit und umgekehrt
- Neuregelung der Arbeit auf Abruf und Arbeitsplatzteilung
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates
Befristung
- Welche Formen der Befristung sind zulässig?
- Die gesetzliche Definition des befristet beschäftigten
Arbeitnehmers
- Sachliche Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen:
vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung, Befristung im Anschluss
an Ausbildung oder Studium, Vertretung, Erprobung, in der Person des
Arbeitnehmers liegende Gründe, Vergütung aus Haushaltsmitteln,
gerichtlicher Vergleich.
- In welchen Fällen besteht weiterhin die Möglichkeit
ohne sachlichen Grund zu befristen?
- Was Sie bei Neueinstellungen von Arbeitnehmern zu beachten
haben
- Die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung des befristeten
Arbeitsvertrages
- Unter welchen Umständen können Sie einen
befristeten Arbeitsvertrag verlängern?
- Welche rechtlichen Auswirkungen hat eine unwirksame
Befristung? Zu welchem Zeitpunkt kann ein Arbeitgeber ein unzulässig
befristetes Arbeitsverhältnis kündigen?
- Anspruch auf anteilige Gewährung von Gratifikationen,
Urlaub und Urlaubsgeld; Diskriminierungsverbot
- Informationspflichten des Arbeitgebers über unbefristete
Arbeitsplätze
- Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Elternzeit
- Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit/Erziehungsurlaub?
- Wie können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit/Erziehungsurlaub
nehmen?
- Die Übertragung der Elternzeit auf die Zeit bis
zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes
- In welchem Umfang dürfen die Eltern während
Elternzeit/Erziehungsurlaub erwerbstätig sein?
- Unter welchen Umständen kann der Arbeitnehmer
eine Verringerung seiner Arbeitszeit während Elternzeit/Erziehungsurlaub
verlangen?
- Welche dringenden betrieblichen Gründe berechtigen
den Arbeitgeber, die Verkürzung der Arbeitszeit zu verweigern?
- Welche Fristen müssen Eltern bei der Inanspruchnahme
von Elternzeit/Erziehungsurlaub beachten?
- Kündigungsschutz und Urlaubsansprüche während
Elternzeit/Erziehungsurlaub
Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der Praxis
der Teilnehmer. Nutzen Sie die Chance zum Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis!
Was?
Das Seminar gibt Aufschluß darüber, was sich in diesem Jahr
in den Bereichen Teilzeitarbeit, Befristung und Elternzeit geändert
hat und wie Sie Nachteile für sich bzw. Ihr Unternehmen vermeiden
können.
Wer?
Personalleiter und -sachbearbeiter, Betriebs- und Personalratsmitglieder,
Betriebsleiter und Dienststellenleiter sowie Abteilungsleiter mit Personalverantwortung.
Maximal 20 Teilnehmer.
Dauer
Vormittag 9.00-12.15 Uhr
Nachmittag 13.45-17.00 Uhr
Pausen 10.30 und 15.15 Uhr
Wie?
Dieses Seminar führen wir auf Wunsch hausintern
durch.Gerne senden wir Ihnen ein individuell auf Ihre Wünsche und
Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu.
Telefon: 089 123 87 55 - Telefax: 089 123 87 58 -
info@avm-seminare.org
Was noch?
Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse im Sinne von § 37 Abs.
6 BetrVG und § 46 Abs. 6 BPersVG.
Seminar-Vormerkung
/ Seminar-Anmeldung per Fax
Wir beraten Sie bei der Auswahl frei ausgeschriebener
/ offener Seminare und Schulungen und bei der Konzeption von hausinternen
Seminaren / Inhouse-Seminaren zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen wie
Arbeitszeitmodelle, Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag,
Anfechtung, Befristung, Urlaub, Elternzeit, Teilzeit, Altersteilzeit,
Personalmanagement, ergebnisorientierte Vergütungssysteme. BAT, MTArb,
Sozialplan, Interessenausgleich, Gestaltung von Arbeitsverträgen,
Betriebsverfassungsrecht, kooperative Unternehmensführung ...
Diese
Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 25.02.2005
© 2004/2005, Rechtsanwalt
Helmut P. Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Frühlingstr.
29 -
82178 Puchheim bei München - Tel. +49 (0)89-1238754 - fachanwalt-arbeitsrecht@seminare-arbeitsrecht.de
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